Haus & Grund Bayern Dienstleistungs GmbH und Creditreform ermöglichen es den Mitgliedern der bayerischen Ortsvereine, die Bonität von Mietinteressenten prüfen zu lassen.
Dieser Service gewinnt vor der derzeitigen Entwicklung der Zahlungsmoral eine besondere Bedeutung. Denn in immer mehr Mietverhältnissen sind Mieter nicht mehr bereit oder in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Der Haus & Grund Solvenzcheck bietet die optimale Ergänzung zur Mieter-Selbstauskunft oder zur Bankauskunft.
Bitte das Antragsformular und die Mieterselbstauskunft ausfüllen, unterschreiben und im Ortsverein abgeben.
Bitte die Angabe gut leserlich ausfüllen. Bitte geben Sie die bisherige, oder auch die vorherige Adresse der zukünftigen Mieter an. Prüfen Sie diese im Personalausweis. Werden mehrere Personen oder mehrere Adressen einer Person im Antrag genannt, werden auch mehrere Abfragen durchgeführt, die jeweils gesondert berechnet werden.
Der Ortsverein nimmt entweder die Abfrage selbst online vor oder leitet das Formular der Haus & Grund Bayern Dienstleistungs GmbH weiter, die die Abfrage vornimmt. Das Abfrageergebnis erhalten Sie von Ihrem Ortsverein. Der Haus & Grund Solvenzcheck steht ausschließlich Mitgliedern von Haus & Grund zum Preis von 24 Euro pro Abfrage zur Verfügung. Werden Firmenauskünfte benötigt, kosten sie 66 Euro pro Abfrage.
Haus & Grund und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) geben gemeinsam einen kostenlosen Bau- und einen kostenlosen Handwerkervertrag heraus. Die Verträge werden laufend an die aktuellen Gesetzesänderungen angepasst.
So wurden die seit dem 1. Februar 2017 bestehenden Informationspflichten für Unternehmer nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz berücksichtigt. Außerdem wurden die Verträge im Hinblick auf den am 1. Oktober 2016 in Kraft getretenen § 309 Nr. 13 BGB abgeändert. Nach § 309 Nr. 13 BGB neu ist in nicht-notariellen Verträgen, die ab 1. Oktober 2016 mit Verbrauchern geschlossen werden, eine Bestimmung in den AGB unwirksam, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender oder einem Dritten gegenüber abzugeben sind, wenn sie eine strengere Form als die Schriftform vorsieht.
Seit dem 13. Juni 2014 steht dem Verbraucher bei Vertragsabschlüssen mit einem Handwerker in bestimmten Fällen ein Widerrufsrecht zu. Der Handwerker muss den Verbraucher über dieses Widerrufsrecht belehren. Weiterhin treffen den Handwerker neue Informationspflichten, die er gegenüber dem Verbraucher erfüllen muss. Durch die Überarbeitung des Vertragsmusters sind sowohl das Widerrufsrecht des Verbrauchers als auch die Informationspflichten in das Vertragsmuster eingearbeitet worden. Bei der Überarbeitung wurde besonderes Augenmerk darauf gelegt, das Vertragsmuster weiterhin anwenderfreundlich zu gestalten. So gehören zu dem Vertrag ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum richtigen Ausfüllen des Vertrags geben.
Das aktualisierte Vertragsmuster erhalten Sie hier (Stand 03/2020).
Wollen Sie ein Einfamilienhaus durch einen Bauunternehmer errichten lassen? Dann finden Sie hier genau den richtigen kostenlosen Bauvertrag. Der Vertrag enthält ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum richtigen Ausfüllen des Vertrags geben.
Damit Sie bei der Beauftragung an alles denken, erhalten Sie dazu die "Checkliste Leistungsbeschreibung".
Das aktualisierte Vertragsmuster erhalten Sie hier (Stand 01/2020).
Nicht immer lassen sich Unglücksfälle vermeiden. Auch zunächst nur geringfügige Meinungsverschiedenheiten lassen sich am Ende nicht mehr schlichten. Am Ende haften Sie oder müssen vor Gericht, um Ihr gutes Recht auch durchzusetzen. In beiden Fällen werden Sie mit Ärger, langwierigen Verfahren und hohen Kosten konfrontiert. Damit Sie sich nicht unnötigen Kostenrisiken aussetzen, sorgen Sie rechtzeitig für einen starken Partner.
Die Bayerische Hausbesitzer-Versicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz in folgenden Bereichen:
Grundstücks- und Vermieter-Rechtsschutzversicherung
Exklusiv für Mitglieder von Haus- und Grundbesitzervereinen - zu besonders günstigen Beiträgen.
Wohngebäude- und Geschäftsgebäude-Versicherung
Feuer-Leitungswasser-Sturm-Elementar
Bei der Wohngebäudeversicherung werden nicht nur Sachschäden, sondern z.B. auch der Mietausfall für Wohnräume bis zu 12 Monate ab dem Versicherungsfall ersetzt. Die Feuer-Rohbauversicherung ist beitragsfrei.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Jeder Hauseigentümer muss sein Grundstück in verkehrssicherem Zustand halten. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet er in voller Höhe.
Haftpflichtversicherung für Wohnungs-Sondereigentümer
Auch den Vermieter einer Eigentumswohnung betrifft die Verkehrssicherungspflicht. Dies gilt auch für zur Wohnung gehörende Garagen und Stellplätze. Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt dieses Risiko nicht.
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes haftet der Inhaber eines Öltanks für alle Ölschäden, auch ohne Verschulden.
Privat- und Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Der Preis für eine Sekunde Unaufmerksamkeit ist oft sehr hoch, denn jeder haftet für den von ihm verschuldeten Schaden unbegrenzt.
Bauherrenversicherung
Als Bauherr tragen Sie eine große Verantwortung und ein hohes Risiko - auch wenn Sie den Bau nicht selbst durchführen. Ein Haftpflicht-Schaden oder unvorhersehbare Schäden an Bauleistungen können schnell die gesamte Kalkulation gefährden.
Hausratversicherung
In Deutschland wird etwa alle 3 Minuten eine Wohnung aufgebrochen. Die Wiederbeschaffung des Hausrates ist oft teuerer, als man denkt.
Glasversicherung
"Glück und Glas, wie leicht bricht das." Die Hausbesitzer-Versicherung ersetzt den Glas-Schaden, ohne lange nach dem Grund zu fragen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Haus & Grund Verein oder direkt an die Bayerische Hausbesitzer-Versicherung (Tel. 089-55141-620).
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Pflegebedürftig - Was tun? |
Das Hausbesitzer-Journal für Bayern
Die "Bayerische Hausbesitzer-Zeitung" – das "Hausbesitzer-Journal für Bayern", das Verbandsorgan von Haus & Grund Bayern, bietet Ihnen monatlich zuverlässige Informationen rund um Ihre Immobilie. Sie werden z.B. informiert über:
AR Media International GmbH
Lidwina Rehms
Schwanseestraße 89
81508 München
Tel: 089-699 03 53
Fax: 089-699 795 75
E-Mail: anzeigen(at)bayerische-hausbesitzer-zeitung.de
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